Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, für das Gebiet ‚Solarpark Alte Ewach‘ einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der künftige Geltungsbereich erstreckt sich über die Fl.-Nr. 590, 608 und 609, Gemarkung Rüsselbach und soll als Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage nach § 11 Abs. 2 BauNVO darstellen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.