Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt, für das Gebiet ‚Solarpark Alte Ewach‘ einen
qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB
aufzustellen. Der künftige Geltungsbereich erstreckt sich über die Fl.-Nr. 590,
608 und 609, Gemarkung Rüsselbach und soll als Sondergebiet für eine
Photovoltaik-Freiflächenanlage nach § 11 Abs. 2 BauNVO darstellen. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.