Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt die Anpassung des Flächennutzungsplanes mit
Grünordnungsplan für die Fl.-Nrn. 590, 608 und 609, Gemarkung Rüsselbach.
Derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan ist landwirtschaftliche Fläche.
Ziel der Planung ist die Darstellung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 2
BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik.
Der
Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf
der Homepage der Gemeinde bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).