Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung der Gemeinde sieht vor, die zu den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden öffentlichen Grünflächen nicht mit Sträuchern, Bäumen etc. zu bepflanzen. Da zu den landwirtschaftlichen Flächen im nördlichen Bereich nur öffentliche Grünflächen angrenzen, die dazu dienen das Oberflächenwasser schadlos um das Baugebiet abzuleiten, sind in diesem Bereich keine Einfriedungen vorgesehen. Eine Reglung bezüglich eines ausreichenden Abstandes bei Einfriedungen entfällt somit. Da auf öffentlichen Grünflächen keine Bepflanzungen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen geplant sind, kann aus Sicht der Gemeinde eine Festsetzung zu Pflegemaßnahmen entfallen. Es ist vorgesehen im Zug von Unterhaltsmaßnahmen an den Regenrückhaltebecken die öffentlichen Grünflächen mit zu pflegen. Falls im Plangebiet während der Erschließung Drainagen vorgefunden werden, werden diese neu gefasst und angebunden.

Der Bauausschuss des Marktes Igensdorf kennt die Problematik des hohen Flächenverbrauchs und dem damit verbundenen Wegfall landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen. Aus diesem Grund wird auch der sparsame Umgang mit Grund und Boden berücksichtigt und in einem eigenen Kapitel (siehe Kapitel 10) der Begründung gewürdigt. Schon mit der Wahl der Verfahrensart (§ 13 b BauGB) zeigt die Gemeinde den Wert der Landwirtschaft/Forstwirtschaft, da damit die Pflicht der Herstellung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen entfällt.