Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig ist, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. In der Begründung und in dem Bebauungsplan werden die Hinweise dazu berücksichtigt.