Sitzung: 25.07.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Der
Bauausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
In den
Bebauungsplan wird aufgenommen, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im
Geltungsbereich eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG
notwendig ist, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der
zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. In der Begründung
und in dem Bebauungsplan werden die Hinweise dazu berücksichtigt.