Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Die Erschließungsstraßen und auch die Einmündungsbereiche wurden hinsichtlich der Befahrbarkeit, Sicht und Schleppkurve nach RAST überprüft, ein Begegnungsverkehr ist möglich. Die Sichtdreiecke im Bereich der Einmündungen wurden durch ein Planungsbüro überprüft und sind im Bebauungsplan eingetragen. Die Wendeanlage ist entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 konstruiert.

Um eine uneingeschränkte Sicht auch im Einmündungsbereich zu haben, ist in den Festsetzungen festgelegt, dass innerhalb der Sichtflächen Bepflanzungen und Einfriedungen nicht höher als 80 cm sein dürfen.

Das Bebauungsplankonzept sieht vor, dass die erforderlichen Stellplätze nach der Stellplatz- und Garagensatzung des Marktes Igensdorf auf privatem Grund geschaffen werden. Ein Konzept zur Gestaltung der Straße wie Straßenquerschnitt („Gehweg“ oder „befahrbarer Seitenstreifen“, Ausbildung der Straßenränder etc.) ist noch nicht im Detail entschieden und wird erst im Zuge der Erschließungsplanung vom Gremium festgelegt.