Sitzung: 25.07.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Der
Bauausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die
Erschließungsstraßen und auch die Einmündungsbereiche wurden hinsichtlich der
Befahrbarkeit, Sicht und Schleppkurve nach RAST überprüft, ein
Begegnungsverkehr ist möglich. Die Sichtdreiecke im Bereich der Einmündungen
wurden durch ein Planungsbüro überprüft und sind im Bebauungsplan eingetragen.
Die Wendeanlage ist entsprechend der Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen RASt 06 konstruiert.
Um
eine uneingeschränkte Sicht auch im Einmündungsbereich zu haben, ist in den
Festsetzungen festgelegt, dass innerhalb der Sichtflächen Bepflanzungen und
Einfriedungen nicht höher als 80 cm sein dürfen.
Das
Bebauungsplankonzept sieht vor, dass die erforderlichen Stellplätze nach der
Stellplatz- und Garagensatzung des Marktes Igensdorf auf privatem Grund
geschaffen werden. Ein Konzept zur Gestaltung der Straße wie Straßenquerschnitt
(„Gehweg“ oder „befahrbarer Seitenstreifen“, Ausbildung der Straßenränder etc.)
ist noch nicht im Detail entschieden und wird erst im Zuge der
Erschließungsplanung vom Gremium festgelegt.