Sitzung: 14.12.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Befangen: 0
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Am Bühl“ mit integriertem Grünordnungsplan, Markt Igensdorf
1.
Aufstellungsbeschluss
Der
Marktgemeinderat von Igensdorf beschließt für die Flurnummer 43 Flurnummer 44
und Flurnummer 864 der Gemarkung Igensdorf, den qualifizierten Bebauungsplan
„Am Bühl „mit integriertem Grünordnungsplan in Igensdorf aufzustellen.
Der
Bebauungsplan „Am Bühl“ mit integriertem Grünordnungsplan in Igensdorf soll
nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. §
13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die
frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.
Im
Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Im
aktuellen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche
Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im „Wege der Berichtigung“
angepasst.
Der
Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
im
Norden, Nordwesten und Osten durch landwirtschaftliche Fläche
im Süden
durch die Gräfenberger Straße und Südwesten durch angrenzende Wohnbebauung
Der Geltungsbereich ist im
beiliegenden Lageplan dargestellt.