Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt über die vier Fragestellungen aus der Bauvoranfrage wie folgt ab:

 

1.            Ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung auf dem im beiliegenden Lageplan dargestellten Teilgrundstück von Flur-Nr. 137 im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und des Bayerischen Ministerialblatts Nr. 523 /Punkt 3 u. 3.3 (2021) „Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ als „Privilegiertes Vorhaben im Außenbereich“   genehmigungsfähig?

               

Abstimmung    JA   7     NEIN   0

 

2.            Ist die Zufahrt über den süd-östlichen Flurweg Flur-Nr. 136 als Garagenzufahrts- Variante 1 genehmigungsfähig?


Abstimmung    JA   7     NEIN   0

 

3.            Falls die Zufahrt über den südlichen Flurweg Flur-Nr. 136 nicht genehmigungsfähig sein sollte, wäre dann die Garagenvariante 2 über die Straßenböschung hinweg genehmigungsfähig?

 

Abstimmung    JA   2     NEIN   5

 

4.            Kann das Grundstück aus Sicht der Gemeinde an die vorhandene Strom- u. Wasserversorgung und an die Abwasserbeseitigung im Guttenberger Weg angeschlossen werden?

 

Abstimmung    JA   7     NEIN   0