Sitzung: 31.08.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Beschluss:
Der Bau-
und Umweltausschuss stimmt über die vier Fragestellungen aus der Bauvoranfrage
wie folgt ab:
1. Ist der Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung auf dem im
beiliegenden Lageplan dargestellten Teilgrundstück von Flur-Nr. 137 im Sinne
von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und des Bayerischen Ministerialblatts Nr. 523
/Punkt 3 u. 3.3 (2021) „Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe“ als „Privilegiertes Vorhaben im Außenbereich“ genehmigungsfähig?
Abstimmung JA
7 NEIN 0
2. Ist die Zufahrt über den
süd-östlichen Flurweg Flur-Nr. 136 als Garagenzufahrts- Variante 1
genehmigungsfähig?
Abstimmung JA 7
NEIN 0
3. Falls die Zufahrt über den südlichen
Flurweg Flur-Nr. 136 nicht genehmigungsfähig sein sollte, wäre dann die
Garagenvariante 2 über die Straßenböschung hinweg genehmigungsfähig?
Abstimmung
JA
2 NEIN 5
4. Kann das Grundstück aus Sicht der
Gemeinde an die vorhandene Strom- u. Wasserversorgung und an die
Abwasserbeseitigung im Guttenberger Weg angeschlossen werden?
Abstimmung
JA
7 NEIN 0