Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Flurnummern 424, 885, 886, 887, 888 und 889 (jeweils teilweise), und 885/1 (ganz), alle Gemarkung Rüsselbach, den qualifizierten Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach aufzustellen.

Der Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

Im Geltungsbereich soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche und landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im „Wege der Berichtigung“ angepasst.

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden und Westen durch angrenzende Wohnbebauung

 

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.