Sitzung: 26.01.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt für die Flurnummern 424, 885, 886, 887, 888 und 889 (jeweils
teilweise), und 885/1 (ganz), alle Gemarkung Rüsselbach, den qualifizierten
Bebauungsplan „Himmelgarten Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in
Unterrüsselbach aufzustellen.
Der Bebauungsplan „Himmelgarten
Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan in Unterrüsselbach soll nach § 13b
BauGB durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. § 13
Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der
Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.
Im Geltungsbereich soll ein
allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Im aktuellen Flächennutzungsplan
ist der Geltungsbereich als Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche und
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im „Wege
der Berichtigung“ angepasst.
Der Geltungsbereich wird wie folgt
umgrenzt:
im Norden und Osten durch
landwirtschaftliche Fläche
im Süden und Westen durch
angrenzende Wohnbebauung
Der Geltungsbereich ist im
beiliegenden Lageplan dargestellt.