Beschluss:
Die Verwaltung legt dem Gremium ein Muster
für einen städtebaulichen Vertrag (Satzung) vor und stellt diesen dem
Bauausschuss zur Vorberatung in der Sitzung (spätestens im Juli 2021) vor.
Der Vertrag soll unter anderem die Punkte
Baupflicht, Übernahme der Erschließungskosten, (Teil-) Grundstücksverkauf an
die Gemeinde für die Erweiterung der Infrastruktur, usw. enthalten.