Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Igensdorf nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu1.) Der Hinweis, dass spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die dauerhafte Funktion der Fläche zu den Ausgleichszwecken gesichert sein soll, wird in der Begründung mit aufgenommen.

Zu 2.) Der Hinweis zu den Kosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Ausgleichsflächen wird zu Kenntnis genommen.

Zu 3.) Der Hinweis die Ausgleichsflächen dem vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz (LfU) geführten Ökoflächenkataster zu melden, wird sinngemäß in der Begründung aufgenommen.

Zu 4.) Eine entsprechende Festsetzung zur dinglichen Sicherung der im Privateigentum verbleibenden externen Ausgleichsfläche ist im Bebauungsplan enthalten. Im Bebauungsplan wird aufgenommen, dass die Eintragung zugunsten des Freistaates Bayern, vertreten durch die betroffene Naturschutzbehörde, erfolgt.