Sitzung: 26.11.2020 Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende Änderung von § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung:
1Die Verbandsversammlung tritt auf Einladung
der/des Verbandsvorsitzenden
zusammen. 2Die
Verbandsräte werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem
Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 3Im Falle einer
elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch
eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link
auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten
Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument
mitgeteilt. 4Im
Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail im
elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar
eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
5Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen,
insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das
sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 6Die weiteren Unterlagen
können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von
Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 7Hat ein Verbandsrat sein Einverständnis zur
elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich
elektronisch bereitgestellt.
8Die Einladung muss Tagungszeit und –ort und die
Beratungsgegenstände angeben und den Mitgliedern der Verbandsversammlung
spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann
die/der Verbandsvorsitzende die Frist bis auf vierundzwanzig Stunden abkürzen.