Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt folgende Änderung von § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung:

 

1Die Verbandsversammlung tritt auf Einladung der/des Verbandsvorsitzenden zusammen. 2Die Verbandsräte werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 3Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 4Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

5Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 6Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 7Hat ein Verbandsrat sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich elektronisch bereitgestellt.

8Die Einladung muss Tagungszeit und –ort und die Beratungsgegenstände angeben und den Mitgliedern der Verbandsversammlung spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die/der Verbandsvorsitzende die Frist bis auf vierundzwanzig Stunden abkürzen.