Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von bisher 340 % auf 410 %.
Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 340 % auf 410 %.
Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von bisher 340 % auf 400 %.