Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt die Ausführungen im Jahres LV und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat beschließt die Ausführungen im Jahres LV und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung.