Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt zum Zweck der
Wahlwerbung bei Kommunalwahlen je 4 Plakatierflächen in 6 Gemeindeteilen an
exponierter Stelle aufzustellen. Die Tafeln sollen rechtzeitig vor dem
Wahltermin aufgestellt und im Anschluss an die jeweilige Wahl wieder abgebaut
werden.
Der Markt Igensdorf genehmigt die
Plakatierung zur anstehenden Wahl ab dem 01.02.2020. Zulässig sind Plakate im Format DIN A1.
Die den einzelnen Wahlen zugeordneten Flächen
stehen allen an der jeweiligen Wahl beteiligten Parteien und Wählergruppen
gleichermaßen zur Verfügung. Je Wahl und Partei oder Wählergruppe ist ein
Plakat zulässig.