Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt zum Zweck der Wahlwerbung bei Kommunalwahlen je 4 Plakatierflächen in 6 Gemeindeteilen an exponierter Stelle aufzustellen. Die Tafeln sollen rechtzeitig vor dem Wahltermin aufgestellt und im Anschluss an die jeweilige Wahl wieder abgebaut werden.

Der Markt Igensdorf genehmigt die Plakatierung zur anstehenden Wahl ab dem 01.02.2020. Zulässig sind Plakate im  Format DIN A1.

Die den einzelnen Wahlen zugeordneten Flächen stehen allen an der jeweiligen Wahl beteiligten Parteien und Wählergruppen gleichermaßen zur Verfügung. Je Wahl und Partei oder Wählergruppe ist ein Plakat zulässig.