Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 340 v.H. festgesetzt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 340 v.H. festgesetzt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 340 v.H. festgesetzt.