Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, das Wahlrecht gem. § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen. Der Vorsitzende erklärt gegenüber dem Finanzamt Erlangen die Weiterverwendung der alten Bestimmungen des § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2016 bis zum 31.12.2020.