Sitzung: 13.10.2016 Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Obere Schwabach
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, das Wahlrecht gem. § 27 Abs. 22 UStG
zu nutzen. Der Vorsitzende erklärt gegenüber dem Finanzamt Erlangen die
Weiterverwendung der alten Bestimmungen des § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom
31.12.2016 bis zum 31.12.2020.